Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt, auch Check-up, Früherkennung oder Präventionsuntersuchung genannt, ist ein wichtiger Pfeiler der Erhaltung Ihrer Gesundheit. Die Vorsorgeuntersuchung ermöglicht es, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln oder die Entwicklung gesundheitlicher Probleme zu verhindern. Die verfügbaren Vorsorgeuntersuchungen als Leistung gesetzlicher und privater Krankenkassen sind nach Altersstufen und teilweise Geschlecht unterschieden.
Ab 18 Jahren einmalig und ab 35 alle 3 Jahre
Eine Vorsorgeuntersuchung umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Messung des Blutdrucks
- Erfassung des Impfstatus –> Impfausweis mitbringen
- Erfassung individueller kardiovaskulärer und onkologischer Risikofaktoren
- ärztliche Beratung und Aufklärung zu individuellen Risikofaktoren.
Ab dem Alter von 35 Jahren wird außerdem eine Untersuchung des Urins sowie der Blutzucker- und Cholesterinwerte vorgenommen. Bei 18- bis 34-Jährigen werden Laboruntersuchungen nur dann durchgeführt, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen. Je nach Ergebnis der allgemeinen Untersuchung erfolgt im Anschluss eine Beratung, die die Erörterung individueller Verhaltensänderungen umfasst. Dabei kann ich eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention ausstellen, unter anderem für die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Der Versicherte legt die Präventionsempfehlung bei seiner Krankenkasse für die Inanspruchnahme eines entsprechenden Präventionskurses vor. Als Bestandteil des „Check-ups“ haben Versicherte ab 35 Jahren auch die Möglichkeit, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen.
Hautkrebsscreening ab 35 Jahren
Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem „Check-up“ durchgeführt werden und ist alle 2 Jahre ab vollendetem 35. Lebensjahr möglich.
Unter 18: Jugendschutzuntersuchung „JuSchu“
Der Start ins Arbeitsleben ist immer aufregend, egal wie alt man ist. Jugendliche, die bei Arbeitsantritt noch nicht volljährig sind (jünger als 18 Jahre), dürfen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz nur beschäftigt werden, wenn sie vorher von einem Arzt im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung begutachtet worden sind. Wir bieten die Jugendarbeitsschutzuntersuchung als abschließende Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche an und führen diese gründlich durch. Ziel dieser ärztlichen Vorsorgeuntersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des Jugendlichen durch die Aufnahme der Tätigkeit zu vermeiden. Im vertrauensvollen Gespräch können Gesundheitsthemen jeglicher Art besprochen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass folgende Unterlagen beim Untersuchungstermin vorliegen:
- Der Erhebungsbogen, der sorgfältig von den Eltern oder den Sorgeberechtigten ausgefüllt wurde (darin werden unter anderem bestehende Erkrankungen und die Familienvorgeschichte eingetragen)
- Der Impfausweis
- Medizinische bzw. therapeutische Befunde
- Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte usw.
- Neben den oben genannten Gegenständen und Unterlagen muss auch ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden, wenn von der freien Arztwahl Gebrauch gemacht wird. Dieser wird vom Jugendgesundheitsdienst ausgegeben.
Inhalte der Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Neben möglichen speziellen Untersuchungen, die auf den jeweiligen Patienten angepasst sind, wird bei der Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz viel Grundlegendes überprüft. Dazu gehört der Blutdruck, die Haltung, das Seh- und Hörvermögen sowie die Urinwerte. Am Ende der Untersuchung erhält der betroffene Jugendliche sowohl eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber als auch für seine Erziehungsberechtigten. Darin befindet sich eine Gefährdungsabschätzung, die Bezug auf die einzelnen Tätigkeiten im Berufsleben vorgenommen wurde.
Männervorsorge ab 45 jährlich
Eine gezielte Anamnese, Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Genitale gehören dazu. Die Bestimmung des PSA-Wertes ist keine Kassenleistung und kann dazu gebucht werden.
Darmkrebsfrüherkennung ab 50 Jahre
Männer von 50 bis 54 Jahren können sich zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie) entscheiden.
Frauen von 50 bis 54 Jahren können einen jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl machen.
Frauen und Männer ab 55 Jahren können sich zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden.
Bauchaortenaneurysma-Screening bei Männern ab 65 Jahren
Eine einmalige Ultraschalluntersuchung kann bei Männern erfolgen. Dabei wird die Bauchschlagader auf Erweiterungen (=Aneurysmen) untersucht und endsprechende Maßnahmen erläutert.